Verbot öffentlicher Vergnügungen am Aschermittwoch
20.2.2020 Kempten im Allgäu. Am Aschermittwoch, 26.2.2020, sind nach den Regeln des bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und andere der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, verboten.…
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