Neue Gehweg-Verordnung Börwang



Der Haldenwanger Gemeinderad hat die Gehweg-Verordnung verabschiedet, demnach müßt Ihr an Werktagen ab 7 Uhr und Sonntags und an Feiertagen ab 8 Uhr den Bürgersteig (wenn kein Bürgersteig vorhanden, dann an der Straße entlang) mindestens 80cm breit freihalten. Grundsätzlich obliegt die Schnee-Räumpflicht dem Hauseigentümer und sollte ernst genommen werden – im Schadensfall kommen ggf. Schadenersatzforderungen, Verdienstausfall etc. auf Euch zu. Sofern Ihr als Mieter keine vertragliche Regelung zur Räumpflicht vereinbart habt, seit Ihr aus der Nummer raus…




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